FÜR KLEINUNTERNEHMER IN DEUTSCHLAND

Rechnungen schreiben. Ohne Bürokratie-Software im Übermaß.

Privatura ist ein lokales Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige. Du erstellst Entwürfe, prüfst die Vorschau und stellst PDF- oder E-Rechnungen auf deinem eigenen Rechner aus.

§19-Steuerprofil ZUGFeRD und XRechnung macOS und Windows Daten lokal gespeichert
PDF-Rechnung aus Privatura · Studio Nordlicht · Beispieldaten

Kurz beantwortet

Privatura unterstützt ein eigenes Steuerprofil „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“. Es berechnet keine Umsatzsteuer und setzt den hinterlegten Hinweistext auf die Rechnung. Ob die Kleinunternehmerregelung auf dein Unternehmen zutrifft, entscheidest du selbst oder mit deiner Steuerberatung.

Vom Kunden bis zur fertigen Rechnung

Du hinterlegst deine Unternehmensdaten und legst einen Kunden an. Danach entsteht die Rechnung zunächst als Entwurf: Positionen, Preise, Leistungszeitraum und Zahlungsziel bleiben bearbeitbar, bis du alles geprüft hast.

  • Kundendaten und individuelle Zahlungsziele wiederverwenden
  • Steuerprofil je Rechnung kontrollieren
  • Rechnung in einer separaten A4-Vorschau prüfen
  • Erst beim Ausstellen eine Rechnungsnummer vergeben

Kleinunternehmer-Hinweis statt Umsatzsteuerausweis

Das Kleinunternehmer-Steuerprofil verwendet einen Steuersatz von null und verlangt einen Hinweistext. Privatura zeigt keine Umsatzsteuerspalte an und speichert das verwendete Profil zusammen mit der ausgestellten Rechnung. Das schützt bestehende Dokumente vor späteren Änderungen an deinen Einstellungen.

E-Rechnung freiwillig nutzen

Auch Kleinunternehmer können strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Privatura erzeugt bei vollständigen Angaben ZUGFeRD / Factur-X im Profil EN 16931 oder XRechnung als separate CII-XML-Datei. Welche Form dein Kunde benötigt, solltest du vor dem Versand klären.

Was Privatura bewusst nicht übernimmt

Privatura ist Rechnungs- und Organisationssoftware, keine Steuerberatung und keine vollständige Buchhaltung. Die App entscheidet nicht, ob du die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllst, übermittelt keine Steuererklärungen und ersetzt nicht die Prüfung deiner konkreten Rechnung.

LOKAL. KLAR. OHNE ABONNEMENT.

Deine Rechnungen bleiben deine Sache.

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