Rechnung als Kleinunternehmer schreiben: Pflichtangaben
Welche Angaben gehören auf eine Kleinunternehmer-Rechnung? Eine verständliche Prüfliste mit §19-Hinweis und Beispielablauf.
Die kurze Antwort
Eine Kleinunternehmer-Rechnung enthält die üblichen Rechnungsangaben, weist aber keine Umsatzsteuer aus. Zusätzlich muss sie darauf hinweisen, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt.
Welche Angaben sollte ich vor dem Ausstellen prüfen?
§ 34a UStDV nennt eigene Mindestangaben für Rechnungen über Umsätze, die nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfrei sind. Je nach Geschäftsvorfall können weitere Anforderungen hinzukommen.
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Entgelt in einer Summe mit Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
- Bei Abrechnung durch den Leistungsempfänger oder einen beauftragten Dritten die Angabe „Gutschrift“
Warum darf ich keine Umsatzsteuer ausweisen?
Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, berechnet für die betroffenen Umsätze keine Umsatzsteuer. Ein versehentlicher gesonderter Steuerausweis kann steuerliche Folgen haben. Prüfe daher das Steuerprofil, bevor du die Rechnung ausstellst.
Wie behandelt Privatura den §19-Hinweis?
Das mitgelieferte Kleinunternehmer-Steuerprofil setzt den Satz auf null, blendet die Umsatzsteuerspalte aus und verlangt einen Hinweistext. Der verwendete Text und das Profil werden beim Ausstellen in der Rechnung festgehalten.
Beispiel für eine sichere Arbeitsreihenfolge
Lege zuerst die tatsächlichen Unternehmens- und Kundendaten an. Erstelle danach den Entwurf, wähle das §19-Steuerprofil und ergänze Positionen sowie Leistungszeitraum. Kontrolliere die A4-Vorschau und stelle die Rechnung erst aus, wenn alle Angaben stimmen.